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- Der Hallenbelegungsplan ist für alle Reiter und Reiterinnen verbindlich.
- Die Nutzung der Vereinsanlagen ist außerhalb der Reitstunden nur Vereinsmitgliedern gestattet. Das gilt im Sommer auch für den Außendressurplatz und den Springplatz.
- Die Nutzungspauschale ist im Voraus zu entrichten.
- Als Frei-Reit-Zeiten gelten alle zum Reiten freigegebenen Zeiten, in denen kein fester Unterricht erteilt wird.
ES GELTEN DIE ALLGEMEIN GÜLTIGEN REITREGELN ! Nur in Absprache mit den übrigen Reitern ist Stangentreten oder Gymnastikspringen möglich. Während der Einzelunterrichtszeiten können nicht mehr als 5 Pferde geritten werden.
- Während der Reitstunden ist der Durchgang durch die alte Reithalle nur nach Absprache möglich (z.B. bei starkem Regen oder Glatteis).
- Grundsätzlich sind alle Banden- und Hallentüren zu schließen.
- Beim Öffnen und Schließen der Bandentüren hat jeder vom Pferd abzusteigen.
- Das Longieren und Freilaufen lassen ist in der neuen Reithalle grundsätzlich nicht erlaubt.
- In der alten Reithalle ist das Longieren nach Absprache mit dem zuständigen Reitlehrer möglich. Freilaufen ist nur unter Aufsicht erlaubt.
- Pferdeäpfel sind direkt nach dem Reiten auf allen Plätzen sofort aufzusammeln.
- Hunde sind auf der gesamten Anlagen an der Leine zu halten.
- Nach dem Reiten sind die Halleneingänge zu fegen und das Licht auszuschalten.
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