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Hallenordnung

  1. Der Hallenbelegungsplan ist für alle Reiter und Reiterinnen verbindlich.
  2. Die Nutzung der Vereinsanlagen ist außerhalb der Reitstunden nur Vereinsmitgliedern gestattet. Das gilt im Sommer auch für den Außendressurplatz und den Springplatz.
  3. Die Nutzungspauschale ist im Voraus zu entrichten.
  4. Als Frei-Reit-Zeiten gelten alle zum Reiten freigegebenen Zeiten, in denen kein fester Unterricht erteilt wird.
    ES GELTEN DIE ALLGEMEIN GÜLTIGEN REITREGELN !
    Nur in Absprache mit den übrigen Reitern ist Stangentreten oder Gymnastikspringen möglich. Während der Einzelunterrichtszeiten können nicht mehr als 5 Pferde geritten werden.
  5. Während der Reitstunden ist der Durchgang durch die alte Reithalle nur nach Absprache möglich (z.B. bei starkem Regen oder Glatteis).
  6. Grundsätzlich sind alle Banden- und Hallentüren zu schließen.
  7. Beim Öffnen und Schließen der Bandentüren hat jeder vom Pferd abzusteigen.
  8. Das Longieren und Freilaufen lassen ist in der neuen Reithalle grundsätzlich nicht erlaubt.
  9. In der alten Reithalle ist das Longieren nach Absprache mit dem zuständigen Reitlehrer möglich. Freilaufen ist nur unter Aufsicht erlaubt.
  10. Pferdeäpfel sind direkt nach dem Reiten auf allen Plätzen sofort aufzusammeln.
  11. Hunde sind auf der gesamten Anlagen an der Leine zu halten.
  12. Nach dem Reiten sind die Halleneingänge zu fegen und das Licht auszuschalten.